Bildung und Teilhabe
Wenn Ihr Kind Probleme in der Schule hat, kann es auch Lernförderung bekommen. Ihr Kind muss nicht unmittelbar versetzungsgefährdet sein, um Lernförderung zu erhalten.
Bitte sprechen Sie erst einmal mit der Lehrerin oder dem Lehrer Ihres Kindes. Sie oder er kennt die schulischen Leistungen Ihres Kindes gut und kann einschätzen, ob es eine besondere Förderung braucht. Im zweiten Schritt muss die Lehrerin oder der Lehrer den Förderbedarf bescheinigen.
Wenn es an Ihrer Schule keine ausreichende Lernförderung gibt, können Sie auch eine Lernförderung außerhalb der Schule nutzen. Sie muss jedoch geeignet sein, damit Ihr Kind das Lernziel erreichen kann. Damit ist unser Coaching dafür qualifiziert. Denn mit uns erreichen Sie jedes Lernziel!
Wer kann Leistungen für Bildung und Teilhabe bekommen?
Alle Kinder in Ihrem Haushalt können die Leistungen für Bildung und Teilhabe bekommen, wenn Sie oder Ihr Kind eine der folgenden staatlichen Leistungen beziehen:
Bedarfe für Bildung erhalten Schülerinnen und Schüler bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, sofern sie eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.
Leistungen für Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft erhalten alle hilfebedürftigen Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
Wie kann ich Leistungen für Bildung und Teilhabe bekommen?
Die Leistungen für Bildung und Teilhabe sind zu beantragen. Wo Sie den Antrag stellen können, hängt davon ab, welche Leistungen Sie oder Ihr Kind bekommen: